Das Pfändungsschutzkonto bietet Pfändungsschutz und ermöglicht dem Schuldner im Falle einer Pfändung die Sicherheit, um über seinen pfändungsfreien Betrag verfügen zu können. Hat der Schuldner schon ein Pfändungsschutzkonto bei einem Finanzdienstleister eingerichtet, so ist ein Pfändungsschutz gemäß § 55 Abs. 5 SGB I und § 76a Abs. 5 EStG2 auf ein weiteres Konto nicht mehr möglich...